ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
elektro simul GmbH
Hernalser Hauptstraße 168, 1170 Wien
Firmenbuchnummer: FN 642828k
Firmengericht: Handelsgericht Wien
Tel.: +43 1 480 55 68
E-Mail: office@elektro-simul.at
UID-Nr.: ATU81812406
gültig ab 01.01.2025
1. GELTUNG
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge „AGB“ genannt) gelten zwischen uns, der elektro simul GmbH, und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Die gegenständlichen AGB (abrufbar auf unserer Website www.elektro-simul.at) gelten für alle Lieferungen von Waren und die Erbringung von Leistungen durch uns.
1.3. Abweichende, diesen AGB entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmern finden mangels entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung keine Anwendung auf die vorgenannten Vertragsbeziehungen. Eine nicht ausdrückliche, stillschweigende, schlüssige oder konkludente Vereinbarung von AGB der Unternehmer ist nicht möglich. Die Vereinbarung der Anwendung von Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB auf, die von diesen AGB umfassten Verträgen, bedarf der Schriftform. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird, gilt eine allfällige Abänderung dieser AGB jeweils nur für einen einzigen Vertrag.
1.4. „Kunden“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Regelungen. „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist sohin jemand, für den ein Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB sind alle Personen, für die ein Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört, sondern die ein Rechtsgeschäft für private Zwecke abschließen.
2. ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Die von uns angebotenen Artikel und Leistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern vielmehr eine unverbindliche Einladung mit der Aufforderung an die Kunden zur Abgabe eines (verbindlichen) Angebotes durch die Kunden.
2.2. Nicht ausdrücklich im Angebot oder diesen AGB enthaltende Leistungen werden nicht Gegenstand des Vertrags. Allfällige von uns abgegebene Zusagen, Zusicherungen und Garantien oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsinhalt bedürfen jedenfalls der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
2.3. Hat der Kunde anderweitig Informationen (in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen, andere Medien, etc.) über unsere Produkte und Leistungen erhalten, die uns nicht zuzurechnen sind, so hat dieser – sofern der Kunde diese Informationen der Entscheidung zur Beauftragung zugrunde gelegt hat – vor Vertragsabschluss uns gegenüber darzulegen, sodass zu deren Richtigkeit von unserer Seite Stellung genommen werden kann. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, solange diese nicht ausdrücklich und schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Im Zusammenhang mit dem Angebot zur Verfügung gestellte Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
2.5. Die rechtlich bindende Annahme des Angebotes durch uns kann erfolgen durch
(a) Unterfertigung des Vertrages durch hierzu berechtigtes Personal, oder
(b) durch eine gesonderte schriftliche Annahmebestätigung durch uns, oder
(c) spätestens durch Erbringung der Leistungen.
2.6. Menge, Qualität und Beschreibung sowie eine etwaige Spezifizierung der Ware entsprechen unserem Angebot. Inhalt und Umfang unserer Lieferungen und Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Kunde ist verpflichtet den Inhalt der Auftragsbestätigung zu prüfen und im Falle von Abweichungen, zu welchen kein Einverständnis besteht, unverzüglich schriftlich zu widersprechen. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung, sollte dieser von der Bestellung gering-fügig abweichen, gilt gegenüber Unternehmern als vereinbart, wenn der Besteller nicht innerhalb einer Woche nach Empfang schriftlich widersprochen hat.
2.7. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen sowie Nebenabreden.
2.8. Kostenvoranschläge sind stets unverbindlich und entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Das Entgelt für den Kostenvoranschlag wird bei erfolgter Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen der gegenständlichen Rechnung gutgeschrieben.
2.9. Bei einer beträchtlichen Überschreitung eines an einen Verbraucher erstellten Kostenvoranschlags von zumindest 20% werden wir dem Verbraucher dies unverzüglich unter Bekanntgabe der
voraussichtlichen Höhe der Kosten bekanntgeben. Der Verbraucher hat in diesem Fall die Möglichkeit, entweder die Überschreitung der Kosten zu genehmigen oder vom Vertrag unter Ersatz der bisher entstandenen Kosten an uns zurückzutreten.
2.10. Mehrkosten, die aufgrund von Auftragsänderungen oder Zusatzaufträgen durch den Kunden entstehen, sind jedenfalls vom Kunden zu bezahlen.
2.11. Der Kunde ist, ohne Vorliegen der dafür gesetzlich bestimmten oder schriftlich vereinbarten Voraussetzungen, nicht berechtigt, von einem rechtswirksam abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.
3. PREISE
3.1. Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung als Bruttopreise, d.h. die Preise enthalten die österreichische gesetzliche Umsatzsteuer, und werden in Euro angegeben.
3.2. Vertragsgegenständlich ist jener Preis, der in der Auftragsbestätigung von uns genannt wird. Sofern der Gesamtpreis der Waren und Dienstleistungen aufgrund der Beschaffenheit der Waren und Dienstleistungen vernünftigerweise im Voraus nicht berechnet werden kann, wird die Art der Preisberechnung und gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- und Versandkosten angeführt. Wenn letztere vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, wird auf das allfällige Anfallen dieser Kosten hingewiesen.
3.3. Für vom Kunden angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht inbegriffen waren, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.4. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Bei Verbrauchern werden bei Rechtsgeschäften nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag nach § 11 FAGG die Lieferkosten für die Lieferung an den Kunden zurückerstattet. Die Kosten des Rückversands hat jedenfalls auch der Verbraucher zu tragen. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen.
3.5. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich zu vergüten. Für den Fall, dass darüber keine Entgeltvereinbarung getroffen wird, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.6. Wir behalten uns vor, bei Bestellung von Kleinmengen Mengenzuschläge oder Manipulationskosten zu berechnen.
3.7. Wir behalten uns vor, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen eintreten, die nicht von unserem Willen abhängen; beispielsweise bei durch das Gesetz angeordnete Lohnerhöhungen sowie bei anderer für die Leistungserbringung relevanter Kostenfaktoren. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im
Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Bestimmung nicht.
3.8. Für die Anfahrt zum Kunden werden von uns für die Wegzeit entsprechende Anfahrtskosten (inkl.
KFZ-Pauschale) – pro Anfahrt und Baustelle/Anlage – in Rechnung gestellt. Wird uns vom Kunden eine Anlieferung einschließlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfernung von maximal 200 Metern ermöglicht, ist der Mehraufwand von durch einen Preiszuschlag von EUR 40,00 pro angefangenem Kilometer abzugelten. Ebenso besteht ein Entgeltzuschlag von EUR 15,00 pro zu überwindendem Stockwerk, für welches kein verwendbarer Lift zur Beförderung sämtlicher Vertragsleistungen zur Verfügung steht.
3.9. Die erforderlichen Energie- und Wasserkosten für die Leistungserbringung einschließlich des Probebetriebes sind vom Kunden zu tragen.
3.10. Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufmaße vereinbart, hat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerechter Einladung zu beweisen, dass die ermittelten Ausmaße nicht richtig festgestellt wurden.
4. ZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG
4.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Anzahlungen sowie den restlichen Kaufpreis fristgerecht, spesen- und abzugsfrei zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, wird ein Drittel des Entgelts bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Fertigstellung fällig.
4.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
4.3. Bei verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verlangen. Bei Verbrauchern betragen die gesetzlichen Verzugszinsen 4 % p.a., während sich die gesetzlichen Verzugszinsen bei Unternehmern mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung nach § 456 UGB richten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
4.4. Gegenüber Unternehmern sind wir berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen, falls der Unternehmer in Zahlungsverzug ist.
4.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden. Wir sind befugt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vorbehaltlich der Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten und zurückzuverlangen. Die Rücksendung einer bereits an den Kunden gelieferten Ware hat auf Kosten des Kunden durch ein hierzu befugtes Unternehmen zu erfolgen.
4.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
4.7. Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, erhält der Kunde von uns eine Mahnung (zzgl. Mahnkosten). Bei erfolgloser Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung unserer Forderung zu beauftragen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten nach den Bestimmungen der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen oder des Rechtsanwaltstarifgesetzes zu erstatten.
5. AUFRECHNUNG
5.1. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Unternehmer nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
6. LIEFERUNG UND MONTAGE, LEISTUNGSAUSFÜHRUNG UND -UMFANG
6.1. Die angegebenen Lieferzeiten sind lediglich dann verbindlich, wenn in der schriftlichen Auftragsbestätigung ein bestimmter Liefertermin erhalten und dieser ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt worden ist.
6.2. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Kunde verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist – für unternehmerische Kunden samt Ankündigung des Rücktritts – zu gewähren. Der Kunde ist lediglich berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn in dieser Frist keine Leistung erbracht wird.
6.3. Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
6.4. Der Kunde hat bei Montagearbeiten durch uns oder unseren Subunternehmern vor Leistungsausführung die für die Leistungserbringung erforderlichen Pläne bzw. Hinweise zu übermitteln sowie bauliche, technische und rechtliche Voraussetzungen und Angaben über allfällig verdeckt geführte Strom-, Gas- und Wasserableitungen oder sonstige Anlagen mitzuteilen. Der Kunde hat auch auf mögliche Gefahrenquellen und Umstände, welche die Leistungsausführung behindern könnten, hinzuweisen.
6.5. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
6.6. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden (a) an bereits vorhandenen (Rohr-)Leitungen, Geräten als Folge nicht erkennbarer (insbesondere baulicher) Gegebenheiten oder Materialfehler des vorhandenen Bestands (b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk
entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.
Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
6.7. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
7. ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGSAUSFÜHRUNG
7.1. Wir sind berechtigt, sachlich gerechtfertigte, geringfügige und dem Kunden zumutbare Änderungen der vereinbarten Leistungsausführungen durchzuführen, sofern diese nicht technisch nachteilig für den Kunden sind. Verbrauchern gegenüber gilt dies nur im Falle einzelvertraglicher Vereinbarung.
7.2. Wir sind nicht verpflichtet, nachträgliche Änderungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, es sei denn, diese Änderungen sind technisch erforderlich, um die Leistungen zu erbringen. Wir sind im Falle von erforderlichen und nachträglich vereinbarten Änderungen berechtigt, dem Kunden ein angemessenes Entgelt zu verrechnen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, werden wir die Mehrkosten dem Kunden unverzüglich bekannt geben.
7.3. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
7.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8. LEISTUNGSFRISTEN UND TERMINE
8.1. Die Lieferfrist beginnt spätestens zu den nachstehenden Zeitpunkten:
(a) Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor dem
(b) Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen oder sonstigen Voraussetzungen, insbesondere Beibringung behördlicher Genehmigungen und dergleichen, und nicht vor dem
(c) Datum, an dem wir eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung/Sicherheit erhalten haben.
8.2. Wir halten nach Möglichkeit die Lieferfristen und -termine ein. Falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, gelten diese als unverbindlich und immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Leistungsausführung.
8.3. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt nur vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Energie- und Rohstoffmangel, Ausschusswerden eines größeren Arbeitsstückes sowie Arbeitskonflikte (Streik und Aussperrung) sowie Ausfall oder Lieferverweigerung eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Die vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. Wir sind berechtigt, die Lieferfrist bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, oder nicht von uns vorhersehbarer und verschuldeter Verzögerungen, die außerhalb unserer Sphäre liegen, angemessen zu verlängern (und zwar zumindest um die Dauer der Behinderung). Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist hierbei grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, eine Bindung an den Vertrag ist dem Kunden in diesem Fall unzumutbar. Derartige Umstände berechtigen uns darüber hinaus wahlweise dazu, vom Vertrag zurückzutreten, oder die Liefermenge entsprechend herabzusetzen, sofern die Leistungsänderung für den Kunden nicht unzumutbar ist.
8.4. Wird kurzfristig (fünf Werktage oder darunter, vor geplanter Leistungsausführung) der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Kunden zuzurechnenden Umständen verzögert oder unterbrochen und hat dieses dem Kunden zuzurechnende Verhalten zu Mehrkosten für uns geführt, so sind wir berechtigt, diese Mehrkosten dem Kunden zu verrechnen.
8.5. Die Lieferfrist gilt als gewahrt, wenn die Ware bis zu dem Ablauf der Frist versendet wurde oder Versandbereitschaft besteht.
8.6. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens weiteren zwei Wochen zu. Dem Kunden stehen bei leicht fahrlässig verschuldeter verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung durch uns keine Ersatzansprüche zu.
9. ANNAHMEVERZUG
9.1. Ist der Kunde mit der Annahme im Verzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), so steht dies einer Übergabe (ausgenommen von Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz) gleich. In diesem Fall dürfen wir über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
9.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 0,25% des Bruttorechnungsbetrages je begonnen Kalendertag des Annahmeverzugs zusteht.
9.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
9.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
10. GEFAHRENÜBERGANG
10.1. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gelten die Bestimmungen des § 7b KSchG.
10.2. Gefahr des zufälligen Untergangs geht beim unternehmerischen Kunden auf diesen über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.
10.3. Gefahr des zufälligen Untergangs bei einem Verbraucher geht mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
11. BEIGESTELLTE WARE (BEISTELLUNGEN)
11.1. Beistellungen des Kunden sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft der Beistellungen liegen in der Verantwortung des Kunden
12. EIGENTUMSVORBEHALT
12.1. Wir behalten uns das Eigentum für sämtliche gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Aufgrund dessen ist der Kunde verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln.
12.2. Bei Verbindung oder Verarbeitung der Ware erwerben wir Eigentum an den dadurch entstehenden Produkten im Verhältnis des Werts der gelieferten Ware zur neu entstandenen Sache.
12.3. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nicht an Dritte verpfänden oder über diese in sonstiger Weise zugunsten Dritter verfügen. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von uns erfolgen. Das Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr der Verschlechterung, des Verlusts oder des Untergangs, trägt allein der Kunde. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten.
12.4. Zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes sind wir berechtigt, den Standort der Vorbehaltsware, soweit für den Kunden zumutbar, zu betreten. Der Kunde hat zur Wahrung und Durchsetzung des Eigentumsrechts alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Abholung der Vorbehaltsware durch uns hat der Kunde alle Kosten und die Gefahr für den Transport der Ware zu tragen.
12.5. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware
entstehen. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
12.6. Wir sind gegenüber unternehmerischen Kunden berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware freihändig und bestmöglich zu verwerten.
12.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
13. GEHEIMHALTUNG
13.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
13.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
13.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
14. SCHUTZRECHTE DRITTER
14.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
14.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
14.3. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden verlangen.
14.4. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.
15. GEWÄHRLEISTUNG
15.1. Bei Mängeln an der Ware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, sofern nachträglich nicht etwas Anderes geregelt wird. Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Die gewählte Abhilfe kann unsererseits verweigert werden, wenn sie unmöglich ist oder sie, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Solange die Mängel von uns durch Verbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist behoben werden können, hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Wandlung des Vertrages oder Preisminderung.
15.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
15.3. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern die technischen Anlagen des Kunden, wie beispielsweise Zuleitungen oder Verkabelungen, nicht in einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder nicht mit den gelieferten Gegenständen kompatibel sind, sofern dieser Umstand ursächlich für den Mangel ist.
Für Unternehmer gilt:
15.4. Unternehmer müssen die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und diese uns gemäß § 377 Abs 1 UGB innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Ablieferung der Ware schriftlich anzeigen; widrigenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
15.5. Ein Rückgriff des Kunden, der für die von uns gelieferte Sache gemäß § 933b ABGB einem Verbraucher Gewähr geleistet hat, ist gegenüber uns ausgeschlossen.
15.6. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
15.7. Wir übernehmen keine Haftung oder Gewähr für Schäden oder Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafte Montage, Inbetriebsetzung bzw. Wartung durch den Besteller oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung ungeeigneter Betriebsmittel, Überbeanspruchung, natürliche Abnützung, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind, sofern sie nicht nachweislich auf ein grobes Verschulden unsererseits zurückzuführen sind. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß, ohne vorherige Genehmigung von uns vorgenommene Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten wird jede Haftung von uns, insbesondere für die daraus entstehenden Folgen, aufgehoben.
15.8. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
15.9. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
15.10. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
15.11. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
16. HAFTUNG
16.1. Wir haften nur für den Ersatz von Schäden, die aufgrund technischer Besonderheiten grob fahrlässig oder vorsätzlich versursacht wurden; dies gilt nicht für Personenschäden. Der Ersatz von Folge-, Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
16.2. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße bzw. ungeeignete Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Behandlung oder Lagerung entstanden sind.
16.3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen bzw. begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen.
16.4. Der Kunde hat zu beweisen, dass uns ein Verschulden an einer allfälligen Schadenszufügung trifft. Dies gilt nicht für Verbraucher.
16.5. Allfällige Schadenersatzansprüche gegen uns sind bei Unternehmergeschäften binnen sechs Monaten, bei Verbrauchergeschäften binnen drei Jahren nach Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
17. WIDERRUFSBELEHRUNG
17.1. Für Verträge, die im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurden, gelten die folgenden Regelungen:
(a) Verbraucher sind berechtigt, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen.
(b) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab jenem Tag, an dem der Verbraucher die letzte Ware in Besitz genommen hat.
(c) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss uns mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (E-Mail oder mit der Post versandter eingeschriebener Brief) über den Widerruf durch den Verbraucher informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt das Absenden der Mitteilung über den Widerruf vor Ablauf der Frist.
(d) Im Falle eines Widerrufs sind alle vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang der Mitteilung über den Widerruf von uns zurückzuzahlen. Der Verbraucher hat unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Widerrufs die Ware an uns zurückzusenden. Die Frist ist bei paketfähiger Ware gewahrt, wenn diese vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen zum Versand aufgegeben wird. Die Kosten für die Rücksendung sind vom Kunden zu zahlen. Speditionsware wird auf unsere Kosten abgeholt.
Hierfür ist der Verbraucher verpflichtet, innerhalb von vierzehn Tagen mit uns Kontakt aufzunehmen, um die Abholung der Ware zu organisieren.
(e) Für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, entfällt dieses Widerrufsrecht. Dies gilt ebenfalls für Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Waren nach Lieferung bereits entsiegelt worden sind.
18. SALVATORISCHE KLAUSEL
18.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilwiese unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ganzen oder teilweise unwirksamen Regelung tritt bei Verträgen mit Unternehmern eine Regelung ein, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
19. ALLGEMEINES
19.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit uns gilt österreichisches Recht.
19.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
19.3. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
19.4. Als Gerichtsstand wird, für alle aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, das für den politischen Bezirk Innere Stadt Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ist der Kunde jedoch Verbraucher, so gilt die Zuständigkeit des genannten Gerichtes nur, wenn:
(a) der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz hat oder
(b) der Kunde dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, oder
(c) der Kunde im Ausland wohnt.
20. DATENSCHUTZ
20.1. Im Folgenden erteilen wir Ihnen die Informationen gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO).
Wir informieren Sie daher u.a. darüber, welche personenbezogene Daten wir von Ihnen verarbeiten, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage wir Ihre Daten verarbeiten und welche Rechte Sie nach der DSGVO haben.
20.2. Personenbezogene Daten (im Folgenden „Daten“) sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art 4 Z 1 DSGVO).
Das sind alle Daten, die sich auf Sie persönlich beziehen, wie beispielsweise Ihr Name, Ihre Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Nutzerverhalten, etc.
Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutz-Grundverordnung und Datenschutzgesetz in der Fassung des Datenschutzgesetz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 148/2021).
20.3. Verantwortliche Stelle
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (Art 4 Z 7 DSGVO) ist:
elektro simul GmbH, FN 642828 k
Hernalser Hauptstraße 168/Büro, 1170 Wien
Telefon: +43 (0)1 480 55 68
E-Mail: office@elektro-simul.at
20.4. Anwendungsbereich
Diese Datenschutzerklärung gilt für alle von uns im Unternehmen verarbeiteten personenbezogenen Daten, die entweder wir selbst oder von uns beauftragte Firmen (Auftragsverarbeiter) verarbeiten. Der Anwendungsbereich dieser Datenschutzerklärung umfasst die Kontaktaufnahme durch Sie mit unserem Unternehmen, die Erstellung von Angeboten durch unser Unternehmen an Sie und andere vorvertragliche Maßnahmen, den Abschluss von Verträgen mit Ihnen und das bestehende Vertragsverhältnis.
20.5. Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
Wenn Sie mit uns per E-Mail oder über ein Kontaktformular Kontakt aufnehmen, werden die von Ihnen freiwillig angegebenen Daten (Ihre E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihre Anfrage zu beantworten. Für die Erstellung eines Angebotes an Sie und zur Erbringung unserer Leistungen ist die Angabe personenbezogener Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) erforderlich. Diese Daten werden von uns zur Bearbeitung Ihres Auftrages und der Erbringung unserer Leistungen benötigt.
20.6. Verarbeitungszwecke
Die von Ihnen bekannt gegebenen Daten werden von uns für die nachfolgenden Zwecke verarbeitet:
- Korrespondenz
- Erstellung von Angeboten und Erfüllung vorvertraglicher Maßnahmen
- zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen
20.7. Rechtsgrundlagen
Wir verarbeiten Ihre Daten nur aufgrund der folgenden Rechtsgrundlagen:
- Einwilligung (Artikel 6 Abs 1 lit a DSGVO): Sie haben uns Ihre Einwilligung gegeben, Daten zu einem bestimmten Zweck zu verarbeiten.
- Erfüllung eines Vertrags (Artikel 6 Abs 1 lit b DSGVO): Wir verarbeiten Ihre Daten, um einen Vertrag oder vorvertragliche Verpflichtungen mit Ihnen zu erfüllen. Wir verarbeiten zum Beispiel Ihre Daten für die Erstellung eines Angebotes oder für die Erbringung unserer Leistungen.
- Rechtliche Verpflichtung (Artikel 6 Abs 1 lit c DSGVO): Wir verarbeiten Ihre Daten auch dann, wenn wir einer rechtlichen Verpflichtung unterliegen. So unterliegen wir zum Beispiel der gesetzlichen Verpflichtung, Rechnungen für die Buchhaltung aufzubewahren. Diese enthalten in der Regel personenbezogene Daten.
- Berechtigte Interessen (Artikel 6 Abs 1 lit f DSGVO): Im Falle berechtigter Interessen, die Ihre Grundrechte nicht einschränken, behalten wir uns die Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
Eine von Ihnen erteilte Einwilligung können Sie jederzeit, ganz oder nur teilweise, unter den oben angeführten Kontaktdaten widerrufen. Im Falle eines Widerrufs werden Ihre hierfür angegebenen Daten von uns gelöscht, sofern diese nicht für andere Zwecke erforderlich sind oder Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Verwendung Ihrer Daten eingewilligt haben.
20.8. Speicherdauer
Wir verarbeiten Ihre Daten nur solange deren Speicherung erforderlich ist. Sobald der Grund für die Datenverarbeitung weggefallen ist oder kein Rechtsgrund mehr besteht, werden Ihre Daten gelöscht.
20.9. Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß und soweit es für die Vertragsabwicklung notwendig ist, auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht oder ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO besteht. Eine Weitergabe Ihrer Daten kann erfolgen an:
- Gerichte und Behörden,
- Rechtsanwälte,
- Versicherungen,
- Banken,
- Vertrags- und Kooperationspartner von unserem Unternehmen.
Es erfolgt grundsätzlich keine Übermittlung Ihrer Daten an Drittländer.
20.10. Betroffenenrechte
Ihnen kommen nach der Datenschutz-Grundverordnung die folgenden Rechte zu:
(1) Auskunftsrecht (Art 15 DSGVO): Sie haben das Recht, von uns die folgende Auskunft zu verlangen:
- die Verarbeitungszwecke;
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten;
- die Speicherdauer;
- das Bestehen des Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und dem Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung;
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde;
- die Herkunft der Daten, wenn wir sie nicht bei Ihnen erhoben haben;
- ob Profiling durchgeführt wird, ob also Daten automatisch ausgewertet werden, um zu einem persönlichen Profil von Ihnen zu gelangen.
(2) Recht auf Berichtigung Ihrer Daten (Art 16 DSGVO): Sie haben laut Artikel 16 DSGVO ein Recht auf Berichtigung der Daten.
(3) Recht auf Löschung Ihrer Daten (Art 17 DSGVO): Wir werden Ihre Daten unverzüglich löschen, wenn einer der Gründe des Artikel 17 DSGVO vorliegt.
(4) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO).
(5) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO): Auf Ihre Anfrage stellen wir Ihnen Ihre Daten in einem gängigen Format zur Verfügung.
(6) Widerspruchsrecht (Art 21 DSGVO): Sie haben laut Artikel 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht, welches nach Durchsetzung eine Änderung der Verarbeitung mit sich bringt.
- Sie können gegen die Datenverarbeitung Widerspruch einlegen, wenn die Verarbeitung Ihrer Daten auf Artikel 6 Abs 1 lit e (öffentliches Interesse, Ausübung öffentlicher Gewalt) oder Artikel 6 Abs 1 lit f (berechtigtes Interesse) beruht. Wir prüfen danach, ob wir diesem Widerspruch rechtlich nachkommen können.
- Werden Daten verwendet, um Direktwerbung zu betreiben, können Sie jederzeit gegen diese Art der Datenverarbeitung widersprechen.
- Werden Daten verwendet, um Profiling zu betreiben, können Sie jederzeit gegen diese Art der Datenverarbeitung widersprechen.
(7) Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung (Art 7 Abs 3 DSGVO): Sofern die Datenverarbeitung nicht auf einer anderen Rechtsgrundlage als Ihrer Einwilligung beruht, werden wir Ihre Daten löschen.
(8) Sie haben gemäß Artikel 22 DSGVO unter Umständen das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung (zum Beispiel Profiling) beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.
(9) Sie haben gemäß Artikel 77 DSGVO ein Beschwerderecht: Sie können sich jederzeit bei der Datenschutzbehörde beschweren, wenn Sie der Meinung sind, dass die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.